Hier finden Sie die aktuelle Jugendordnung.
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Stand: März 2020
§ 1 Name und Mitgliedschaft
- (1)Mitglieder der Sportjugend des Stadtsportbundes Hagen e.V. (SSB) sind alle Jugendorganisationen der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder des SSB Hagen e.V.. Sie vertritt alle jungen Menschen der Jugendorganisationen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Hagen e.V., die noch nicht 27 Jahre alt sind.
- (2)Die Sportjugend Hagen des SSB Hagen e.V. ist anerkannter Träger der
freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (KJHG).
§ 2 Aufgaben
Die Sportjugend des SSB-Hagen e.V. verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwaltung der ihr zufließenden Mittel laut §16 der Satzung des SSB Hagens e.V..
Aufgaben der Sportjugend des SSB-Hagen e.V. sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates:
a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit,
b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit,
Gesunderhaltung und Lebensfreude,
c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der
Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit
zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge,
d) Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäße
Geselligkeit,
e) Zusammenarbeit mit allen anerkannten Jugendorganisationen,
f) Pflege der internationalen Verständigung,
g) Die Sportjugend setzt sich für manipulationsfreien Kinder- und
Jugendsport und für die Erziehung zu Fair Play und Respekt ein,
h) Sie tritt durch angemessene Formen der Kinder- und Jugendarbeit und
ihrer präventiven Arbeit jeglicher Art von rassistischen, verfassungs- und
fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entschieden entgegen.
§3 Organe
Organe der Sportjugend des SSB-Hagen e.V. sind:
- der Jugendtag
- der Sportjugendausschuss
§ 4 Jugendtag
- a)Der Jugendtag ist das oberste Organ der Sportjugend im SSB-Hagen e.V.. Er besteht aus:
- Je einem/r gewähltem/r Vertreter/in der Vereinsjugendabteilungen, die
dem SSB-Hagen e.V. angeschlossen sind
und
- den Mitgliedern des Sportjugendausschusses (kpl. Jugendvorstand).
- Jeder Mitgliedsverein ist mit einer Stimme wahlberechtigt.
b) Aufgaben des Jugendtages sind:
b.1. Festlegung der Richtlinien in der Sportjugendarbeit
b.2. Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des
Sportjugendausschusses
b.3. Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des
Sportjugendausschusses
b.4. Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des
Haushaltsplanes
b.5. Entlastung des Sportjugendausschusses
b.6. Wahl des Sportjugendausschusses
b.7. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- b)Der ordentliche Jugendtag findet alle zwei Jahre im I. Quartal des laufenden Jahres statt. Er wird vier Wochen vorher vom Sportjugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Evtl. Anträge können nur schriftlich bis zwei Wochen vor dem Termin des Jugendtages eingereicht werden.
- c)Der Jugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienen
beschlussfähig.
- d)Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
gefasst. Stimmenthaltung und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
- e)Die Abstimmung erfolgt durch Stimmkarten oder durch Handzeichen.
Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn es von der Stimmenmehrheit der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer verlangt wird.
§ 5 Sportjugendausschuss
a) Der Sportjugendausschuss der Sportjugend des SSB- Hagen e.V. besteht aus:
- dem/r Vorsitzenden und dem/r Stellvertreter/in
- 3 Beisitzern/innen (als Beisitzer/innen können auch Personen mit
speziellen Funktionen gewählt werden)
und
- 2 Jugendvertretern/innen, die zur Zeit der Wahl noch nicht 21 Jahre alt
sind
b) In den Sportjugendausschuss ist wählbar, wer Mitglied eines Hagener Vereins
ist und dieser Verein im SSB Hagen e.V. organisiert ist. Die Wahl erfolgt im
Hinblick auf die Übernahme der Führung eines Arbeitsbereiches, z.B.
Sportveranstaltungen, Jugendsportlerehrung (14-18 Jahre), Freizeiten,
Lehrgänge und Seminare.
Die Mitglieder des Sportjugendausschusses werden von dem Jugendtag für 2
Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Sportjugendausschusses im
Amt.
Der/die Vorsitzende ist Vorstandsmitglied des Stadtsportbundes Hagen e.V
c) Der Sportjugendausschuss ist zuständig für alle Jugend- Angelegenheiten
des SSB-Hagen e.V.
Der/die Vorsitzende des Sportjugendausschusses vertritt die Interessen der Jugend des SSB-Hagen e.V. nach innen und außen.
d) Der Sportjugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Jugendtag und dem Vorstand des SSB-Hagen e.V. verantwortlich.
Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen Jugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
Hagen, im März 2020
Diese Jugendordnung wurde am Jugendtag am 05.03.2020 angenommen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die alte Jugendordnung erlischt somit.
Hagen, 05.03.2020
Frank Gaca
Vorsitzender Sportjugend Hagen im Stadtsportbund Hagen e.V.