Sportjugend wird erst im Jahr 2022 wieder geehrt
Jugendsportler-Ehrung der Sportjugend im Stadtsportbund Hagen e.V. erst im Jahr 2022
Aufgrund der „Corona-Pandemie“ konnten in 2020 viele Wettkämpfe der Jugend nicht stattfinden und es zeichnet sich ab, dass auch in 2021 die Wettkämpfe nicht in gewohntem Umfang ausgetragen werden können.
Deshalb hat sich die Sportjugend Hagen dazu entschlossen, den Sportehrentag der Jugend in diesem Jahr auszusetzen.
Wir werden die hervorragenden Leistungen in den Jahren 2020 und 2021 der jugendlichen Sportlerinnen und Sportler im Alter von
14 – 18 Jahren zusammenfassen und dann anlässlich eines Sportehrentages im Frühjahr 2022 für beide Jahre ehren.
Im Dezember 2021 werden unaufgefordert das Meldeformular für 2020 / 2021, die Richtlinien und ein Begleitschreiben an die Vereine und Schulen gesandt.
Mitgliederversammlung des SSB Hagen e. V.
GEPLANTER TERMIN: MONTAG, 26. APRIL 2021
Höhere Pauschalen für Übungsleiter*innen und Ehrenamtlich Tätige
Höhere Pauschalen für Übungsleiter*innen und Ehrenamtlich Tätige
ÜL von 2.400,00 € auf 3.000,00 € / Jahr
Ehrenamtlich Tätige von 720,00 € auf 840,00 € / Jahr
Detailliertere Informationen erhalten Sie unter
bundesfinanzministerium.de
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/
Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_ Themengebiete
Buergerschaftliches_Engagement/2020-12-16-steuerliche-verbesserungen-ehrenamtliche-taetigkeiten.html
Versammlungen sind möglich
Der LSB NRW e. V. informiert:
www.lsb.nrw => Der Lockdown wird fortgesetzt (08.01.2021)
Versammlungen (§13 CSchVO)
Möglich bleiben:
- Gremienversammlungen (z.B. Vorstandssitzungen) mit bis zu 20 Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können.
- Gremienversammlungen mit mehr als 20, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen nach Zulassung durch die zuständigen Behörden, wenn die Sitzung vor dem 1. Februar 2021 in Präsenz durchgeführt werden muss.
Auch hier empfiehlt der Landessportbund NRW, von diesen Möglichkeiten nur im absoluten Notfall Gebrauch zu machen. Das bis 31.12.2021 geltende Covid-Abmilderungsgesetz erlaubt die digitale Durchführung von Gremiensitzungen bis hin zur Mitgliederversammlung selbst dann, wenn dies in der Vereinssatzung nicht vorgesehen ist.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Vereinsportal VIBSS Online.